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Informationen zum Dokument  BGE 131 III 467  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Vor Bundesgericht ist einzig noch die Frage streitig, ob f&uum ...
1.1 Der Inhalt eines Vertrages bestimmt sich in erster Linie durc ...
1.2 Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass der Wille ...
1.3 Das Kantonsgericht ist nach der geschilderten Methode vorgega ...
2. Nicht geprüft hat das Kantonsgericht allerdings die Frage ...
2.1 Fraglich erscheint aber, ob die Kündigungsfrist mit dem  ...
2.2 Die Anwendung dieser Regeln auf den vorliegenden Fall fü ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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