VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 132 III 49  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 684 ZGB ist jedermann verpflichtet, sich bei ...
2.2 Nach Art. 686 Abs. 2 ZGB sind die Kantone befugt, weitere Bau ...
2.3 Eine Einschränkung der Anwendbarkeit des Bundeszivilrech ...
Erwägung 3
3.1 Die Kläger verlangen, dass der Beklagten untersagt werde ...
3.2 Die Kläger machen geltend, der Kanton habe der Beklagten ...
Erwägung 4
4.1 Das Obergericht hat sich zunächst mit der öffentlic ...
4.2 Alsdann hat sich die Vorinstanz mit der Entwicklung der Nutzu ...
4.3 Das Obergericht bemerkt des Weiteren, die Beklagte anerkenne, ...
4.4 Die dargelegte Art der Verwendung der Landiwiese und des angr ...
Erwägung 5
5.1 Soweit die Kläger (in allgemeiner Form) verlangen, es se ...
5.2 Mit diesem zweiten Begehren wenden sich die Kläger nicht ...
5.3 Mängel der genannten Art vermögen die Kläger n ...
5.3.1 Sie führen aus, die Beklagte dulde oder bewillige jede ...
5.3.4 Den Klägern ist darin beizupflichten, dass die frü ...
5.3.6 Die von der Beklagten und der Vorinstanz angerufenen Richtl ...
5.3.7 Dem Hinweis der Kläger auf das kantonale Ruhetags- und ...
5.3.9 Das Obergericht bemerkt, dass die Landiwiese auch ohne Gros ...
5.3.10 Den Klägern ist zuzustimmen, dass der Motorenlär ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).