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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 249  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Der Zivilkläger rügt, die Vorinstanz habe ihm bundes ...
3.1 Nach Art. 58 Abs. 1 SVG haftet der Halter für den Schade ...
3.2 Die Vorinstanz hat das Selbstverschulden des Zivilkläger ...
3.3 Der Vorinstanz kann auch nicht gefolgt werden, wenn sie dem Z ...
3.4 Dem Zivilkläger kann aufgrund der im vorliegenden Verfah ...
3.5 Das Bundesgericht prüft die Bemessung des Schadenersatze ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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