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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 497  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Ä ...
Erwägung 3
3.1 Das Obergericht hat im Wesentlichen festgehalten, der Umstand ...
3.2 Die Berufungsklägerin macht eine Verletzung von Art. 271 ...
4. Nach den kantonalen Sachverhaltsfeststellungen wurde die elter ...
4.1 Gemäss Art. 270 Abs. 2 ZGB erhält das Kind nicht ve ...
4.2 Art. 271 Abs. 3 ZGB lautet wie folgt: "Erwirbt das Kind unver ...
4.3 Der Einwand der Beschwerdegegnerin, die Bestimmung stehe in k ...
4.4 Weiter ist nicht ersichtlich, dass die Annahme, für ein  ...
4.4.1 Der Schluss, dass der in Art. 271 Abs. 3 ZGB genannte Umsta ...
4.4.2 Im Übrigen wird in BGE 105 II 247 E. 6 S. 252 implizit ...
4.5 Schliesslich wird in der Lehre einhellig die Auffassung vertr ...
4.6 Nach dem Dargelegten handelt es sich beim Umstand, dass ein a ...
4.7 Bei diesem Ergebnis erübrigt sich die Erörterung, o ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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