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Informationen zum Dokument  BGE 133 III 568  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Die Beschwerdeführerinnen werfen der Vorinstanz vor, die  ...
4.1 Nach Art. 37 lit. a URG hat das Sendeunternehmen das ausschli ...
4.2 Art. 22 Abs. 1 URG bestimmt, dass die Rechte, gesendete Werke ...
4.3 Nach dem Gesagten ersetzt Art. 22 Abs. 1 URG die individuelle ...
4.4 Auf Grund der Verweisung in Art. 38 URG auf Art. 22 URG gilt  ...
4.5 Der Verzicht auf eine Ausnahme für Sendeunternehmen steh ...
4.6 Der Hinweis der Beschwerdeführerinnen auf die Richtlinie ...
4.7 Nach dem Gesagten können die Sendeunternehmen ihr Verbot ...
5. Die Beschwerdeführerinnen werfen dem Obergericht weiter v ...
5.1 Die Befugnis der Verwertungsgesellschaft, das Verbotsrecht au ...
5.2 Nach Art. 45 Abs. 2 URG muss die Verwertungsgesellschaft die  ...
5.3 Nach Ziffer 2.1 Abs. 1 des GT 1 bezieht sich der Tarif auf di ...
5.4 Es ist unbestritten, dass es vorliegend um eine zeitgleiche u ...
5.5 Die Auslegung des Tarifs muss sich an den gesetzlichen Vorgab ...
5.6 Nach dem Gesagten sind die Voraussetzungen für die Unter ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch:
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