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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 273  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Das Handelsgericht ist zur Auffassung gelangt, dass das Anfech ...
3. Umstritten ist, wann das Recht zur Anfechtung von Rechtshandlu ...
3.1 In der Lehre hat die Frage des Beginns der Verwirkungsfrist g ...
3.2 Das Bundesgericht hat bis anhin keine Gelegenheit gehabt, &uu ...
4. Die Auslegung des Gesetzes ist auf die Regelungsabsicht des Ge ...
4.1 Nach dem Wortlaut von Art. 331 Abs. 2 SchKG, der sich in den  ...
4.2 Aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich, dass Art. 331 SchK ...
4.3 In der Lehre wird - in systematischer Hinsicht - darauf hinge ...
4.3.1 Die Beschwerdeführer bringen in diesem Zusammenhang vo ...
4.3.2 Eine Nachlassstundung kann für maximal 24 Monate gew&a ...
4.3.3 Die Beschwerdeführer halten demgegenüber fest, da ...
4.4 Was den Zweck der Norm anbelangt, machen die Beschwerdefü ...
4.4.1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvol ...
4.4.2 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass nicht erst d ...
4.5 Nach dem Dargelegten ist festzuhalten, dass der Wortlaut von  ...
4.6 Gemäss Art. 331 Abs. 1 SchKG unterliegen die vom Schuldn ...
4.6.1 Der Hinweis der Beschwerdeführer auf BGE 125 III 154 f ...
4.6.2 Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung handelt es ...
4.6.3 Aus dem Dargelegten ergibt sich der Schluss, dass die zweij ...
5. Vorliegend ist unstrittig, dass der Liquidator vor Ablauf von  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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