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Informationen zum Dokument  BGE 135 III 1 - Ungewöhnliche Versicherungsbedingungen  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Das Bundesgericht überprüft von Amtes wegen und mit ...
1.2 Die Beschwerde in Zivilsachen ist gegen Entscheide letzter ka ...
1.3 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwer ...
1.3.1 Die Beschwerdeführer bilden eine einfache Streitgenoss ...
1.3.2 Gemäss Art. 175 und Art. 176 Abs. 2 der Verordnung vom ...
2. AGB-Klauseln sind, wenn sie in Verträge übernommen w ...
2.1 Die Geltung vorformulierter allgemeiner Geschäftsbedingu ...
2.2 In der Lehre wird seit geraumer Zeit überwiegend geforde ...
2.3 Aus den Feststellungen der Vorinstanz ergibt sich nicht, dass ...
2.4 Verträge aus gültig zustande gekommenen Verträ ...
2.5 Rechnen die Parteien bei Vertragsabschluss mit künftigen ...
2.6 Nicht jede zulässige - inhaltlich bestimmte oder bestimm ...
3. Die Beschwerdegegnerin behält sich in Ziff. 4 Abs. 1 ihre ...
3.1 Die Vorinstanz verneinte die objektive Ungewöhnlichkeit  ...
3.2 Das VVG enthält keine Bestimmung zur einseitigen Vertrag ...
3.3 Die Beschwerdegegnerin sieht in Ziff. 4 Abs. 2 ihrer AGB 2005 ...
3.4 Das Argument der Beschwerdegegnerin ist nicht stichhaltig, da ...
3.5 Die Vorinstanz hat Ziff. 4 Abs. 2 der AGB 2005 der Beschwerde ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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