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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 410  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die rechtliche Ausgangslage wird im angefochtenen Urteil zutre ...
2.1 Durch die privatdetektivliche Observation einer versicherten  ...
2.2 Der privatrechtliche Schutz der Persönlichkeit gegen Ver ...
2.2.1 Vom Gesetzeswortlaut her ist jede Persönlichkeitsverle ...
2.2.2 Im Grundsatz kann jedes irgendwie geartete menschliche Verh ...
2.2.3 Eine Persönlichkeitsverletzung durch privatdetektivlic ...
2.3 Im Persönlichkeitsschutzprozess liegt die Beweislast f&u ...
3. Mit Bezug auf den Beschwerdeführer hat das Obergericht di ...
3.1 Das Obergericht hat erwogen, die von der Beschwerdegegnerin 5 ...
3.2 In tatsächlicher Hinsicht steht für das Bundesgeric ...
3.3 Auf Grund der obergerichtlichen Feststellungen wurden weder e ...
3.4 Sämtliche gefilmten Tätigkeiten des Beschwerdef&uum ...
3.5 Insgesamt ist nicht zu beanstanden, dass das Obergericht mit  ...
4. Das Obergericht hat die Verletzung des Beschwerdeführers  ...
4.1 Der Rechtfertigungsgrund des überwiegenden Interesses an ...
4.2 Eine Verletzung von Art. 8 ZGB rügen die Beschwerdef&uum ...
4.2.1 Der Begriff "Anfangsverdacht" betrifft die Strafverfolgung, ...
4.2.2 Der Beschwerdeführer hat gegen die Beschwerdegegnerin  ...
4.2.3 Mit diesem ersten Urteil im Haftpflichtprozess ist festgest ...
4.3 Verletzungen von Art. 8 ZGB erblickt der Beschwerdeführe ...
4.4 Zur entscheidenden Interessenabwägung äussert sich  ...
4.5 Aus den dargelegten Gründen muss die Beschwerde abgewies ...
5. Mit Bezug auf die Beschwerdeführerin hat das Obergericht  ...
5.1 Die Beschwerdeführerin verlangt die Berücksichtigun ...
5.2 Auf Grund der massgebenden Tatsachenfeststellungen ist davon  ...
5.3 Soweit sie den Persönlichkeitsschutz nach Art. 28 ZGB be ...
6. Beide Beschwerdeführer rügen Verletzungen von Art. 1 ...
6.1 Die Beschwerdeführer wenden ein, die Beschwerdegegnerin  ...
6.2 Was die Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) angeht, hat da ...
6.3 Das soeben Gesagte gilt auch für die Rügen, die obe ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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