1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Aus den Erwägungen:
3. B. (Beschwerdegegner) mit Wohnsitz in U. (ZH) stützt sein ...
3.1 Neben einer behaupteten Gerichtsstandvereinbarung, welche die ...
3.2 Bilden ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den ...
4. Die Vorinstanz stellte fest, bei der "Zusammenarbeitsvereinbar ...
4.1 Nach der Rechtsprechung des EuGH wird mit der Regel über ...
4.2 Die Vorinstanz stellte fest, aufgrund der schlüssigen Be ...
4.3 Die Beschwerdeführerin beruft sich vorerst auf eine Lehr ...
4.4 Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, selbst wenn m ...
4.4.1 Der EuGH hat in einem neueren Urteil in Bezug auf Art. 5 Nr ...
4.4.2 Der EuGH hat wiederholt grundsätzlich festgestellt, da ...
5. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, die geschlossenen ...
5.1 Bei der Bestimmung des Erfüllungsortes ist zu berüc ...
5.2 Vor diesem Hintergrund ist die Beurteilung der Vorinstanz nic ...
5.3 Was die Beschwerdeführerin dagegen vorbringt, ist nicht ...
5.3.1 Ihr ist zwar zuzustimmen, dass massgeblich der vereinbarte ...
5.3.2 Entsprechend ist auch der Einwand der Beschwerdeführer ...
5.3.3 Diese Vorbereitung und Verarbeitung, welche die persön ...
5.4 Zu prüfen bleibt, ob sich daran aufgrund der im spä ...
5.5 Die Vorinstanz ging somit bezüglich der Ansprüche a ...
5.5.1 Demzufolge konnte sie die Frage, in welchem Umfang der Besc ...
5.5.2 Ebenso muss nicht weiter darauf eingegangen werden, ob die ...
6. Der Beschwerdegegner verlangt von der Beschwerdeführerin ...
6.1 Die Vorinstanz erachtete für beide Forderungen ebenfalls ...
6.1.1 Art. 5 Nr. 1 Bst. b erster Gedankenstrich LugÜ sei anw ...
6.1.2 Da die Vorinstanz Art. 5 Nr. 1 Bst. a LugÜ für an ...
6.2 Die Beschwerdeführerin bestreitet zu Recht nicht, dass d ...
6.2.1 Massgeblich wäre dann, welcher Erfüllungsort sich ...
6.2.2 Dass über die Stammanteile eine Urkunde ausgestellt wo ...
6.2.3 An der ordentlichen Gesellschafterversammlung der C. GmbH v ...
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