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Informationen zum Dokument  BGE 144 III 264  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. (...) ...
1.3 Die Stiftungsaufsicht allgemein und auch mit Bezug auf die St ...
Erwägung 2
2.1 Die im schweizerischen Privatrecht anerkannte Stiftungsfreihe ...
2.2 Ausnahmen von den Grundsätzen finden sich im Gesetz (z.B ...
2.3 Das Einwirkungsrecht gemäss Art. 5 Abs. 2 der Stiftungsu ...
Erwägung 5
5.1 Das Bundesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, die tats& ...
5.2 Es ist richtig, dass Kommentare als Beweismass für die U ...
5.3 Die Herabsetzung des Regelbeweismasses auf überwiegende  ...
5.4 Von einem auf überwiegende Wahrscheinlichkeit herabgeset ...
5.5 Die (objektiven) Grenzen der Beweisbarkeit veranschaulicht de ...
Erwägung 6
6.1 Urteilsfähig ist gemäss Art. 16 ZGB jede Person, de ...
6.1.1 Der Begriff der Urteilsfähigkeit enthält zwei Ele ...
6.1.2 Wer nicht urteilsfähig ist, vermag unter Vorbehalt der ...
6.1.3 Befand sich aber eine Person ihrer allgemeinen Verfassung n ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Die Feststellungen über den geistigen Zustand einer Pe ...
6.2.2 Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Gutachten zur Urteilsf ...
6.2.3 Das Gutachten unterlag vorinstanzlich der freien Beweisw&uu ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführer hat das B ...
6.3.2 Die Beurteilung gemäss Gerichtsgutachten gestattet den ...
6.3.3 Ohne dass eine weitere rechtliche Erörterung notwendig ...
Erwägung 6.4
6.4.1 Zutreffend hebt die Beschwerdeführerin hervor, aus dem ...
6.4.2 Die Beschwerdeführer werfen die berechtigte Frage auf, ...
6.4.3 Hat der Stifter den Übergang seiner Befugnis statutari ...
6.4.4 Der Stifter hat eine Nachfolgeregelung zudem nicht erst f&u ...
6.4.5 Der Einwand der Beschwerdeführer, es genüge des S ...
6.5 Insgesamt kann nicht beanstandet werden, dass das Bundesverwa ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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