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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 326  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Gemäss Art. 30 Abs. 2 lit. c MSchG (SR 232.11) weist  ...
2.1 Irreführend ist ein Zeichen unter anderem dann, wenn ...
2.2 Herkunftsangaben sind direkte oder indirekte Hinweise auf ...
2.3 Die Praxis ist in diesem Zusammenhang in zwei Richtungen  ...
2.4 Zu beachten ist ferner, dass im Eintragungsverfahren abse ...
Erwägung 5
5.1 Es entspricht einer seit Längerem bestehenden Praxis ...
5.2 Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum teilweise auf Krit ...
5.3 Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die sich auf Waren ...
6. Per 1. Januar 2017 trat die "Swissness"-Vorlage in Kraft.  ...
Erwägung 7
7.1 Die neue Praxis des IGE geht in dieser Absolutheit zu wei ...
7.2 Die Argumente des IGE vermögen dieses Resultat nicht ...
7.2.1 Die unterschiedliche Behandlung von Marken - je nachdem ...
7.2.2 Das IGE beklagt einen "Zuwachs an Prüfungsaufwand  ...
7.3 Ob Dienstleistungen ganz allgemein in einem weniger engen ...
7.4 Der Schluss der Vorinstanz, das Zeichen "SWISS RE - WE MA ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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