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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 393  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
6. Ferner hält der Beschwerdeführer den ihm zugemut ...
Erwägung 6.1
6.1.1 Grundsätzlich ist der Unterhalt aus dem laufenden  ...
6.1.2 Ob und in welchem Umfang es als zumutbar erscheint, Ver ...
6.1.3 Zum Verzehr infrage kommt in erster Linie liquides oder ...
6.1.4 Das Kriterium der Funktion des vorhandenen Vermöge ...
6.1.5 Klassischerweise gilt sodann ein Vermögensverzehr  ...
6.1.6 Die weiteren Beurteilungskriterien sind (naturgemä ...
6.1.7 Zum anderen sind die Grösse des Vermögens und ...
6.1.8 Nach dem Gesagten ist das Gericht bei der Frage, ob der ...
6.2 Wie bereits ausgeführt (nicht publ. E. 5.3), durfte  ...
6.3 Trotzdem erweist sich die Beschwerde mit Bezug auf den zu ...
6.3.1 Zu Recht weist der Beschwerdeführer darauf hin, da ...
6.3.2 Sodann ist es vollständig unhaltbar, wie dies der  ...
6.3.3 Schliesslich macht der Beschwerdeführer zu Recht g ...
6.4 Insofern das Kantonsgericht den Beschwerdeführer ver ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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