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Informationen zum Dokument  BGE 82 IV 103  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Der Beischlaf des Vaters mit seinem unmündigen, mehr als  ...
2. Dem widersetzt sich auch der Beschwerdeführer nicht. Dage ...
3. Gilt demnach für den Tatbestand der Unzucht mit unmü ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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