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Informationen zum Dokument  BGE 102 IV 128  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Vorinstanz begründet ihren Entscheid damit, aus der G ...
2. Die Beschwerdeführerin hatte sich im kantonalen Verfahren ...
3. Gemäss Art. 38 Abs. 1 LG ist strafbar, wer eine durch die ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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