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Informationen zum Dokument  BGE 103 IV 280  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG liegt ein schwerer Fall vor, ...
2. Ist der schwere Fall nach lit. a unbedenklich zu bejahen, so e ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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