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Informationen zum Dokument  BGE 132 IV 76  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Der so genannte "Schenkkreis", an welchem die Beschwerdefü ...
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 betref ...
3.2 Lotterien im Sinne von Art. 1 Abs. 2 LG sind mithin Veranstal ...
Erwägung 4
4.1 Die einem "Schenkkreis" neu beitretenden (acht) Teilnehmer, w ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Das Lotterie-Merkmal der Planmässigkeit muss auch bei  ...
4.2.2 Die erste Instanz hat erwogen, dass es beim vorliegend zu b ...
4.2.3 Als Veranstalter sind die - vorliegend sieben - Personen an ...
4.2.4 In Anbetracht dieser Besonderheiten sind "Schenkkreise" der ...
4.3 Was die Beschwerdeführer gegen die Qualifizierung des "S ...
Erwägung 5
5.1 Gemäss Art. 38 Abs. 1 LG wird bestraft, wer eine durch d ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Die Gründung eines "Schenkkreises", dessen Zweck darin ...
5.2.2 Strafbar ist gemäss Art. 56 Abs. 2 i.V.m. Art. 38 Abs. ...
5.2.3 Die Leistung eines Einsatzes zwecks Beitritts in einen "Sch ...
5.3 Die Vorinstanz stellt fest, dass der Beschwerdeführer 1  ...
5.4 Gemäss den Feststellungen der Vorinstanz gestand der Bes ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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