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Informationen zum Dokument  BGE 140 IV 74  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
Erwägung 1.3
1.3.1 Gemäss Art. 81 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in Strafs ...
1.3.2 Die Staatsanwaltschaft erhob am 5. Februar 2014 Anklage bei ...
1.3.3 Das Bundesgericht verzichtet ausnahmsweise auf das Erforder ...
Erwägung 2
2.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, die Verlängerung d ...
2.2 Gemäss Art. 237 StPO ordnet das zuständige Gericht  ...
2.3 Gemäss Art. 212 Abs. 3 StPO dürfen Untersuchungs- u ...
2.4 Der Beschwerdeführer musste im Zeitpunkt des angefochten ...
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, die Verlängerung d ...
3.2 Gemäss Art. 5 StPO nehmen die Strafbehörden die Str ...
3.3 Im vorliegenden Fall ist keine besonders schwere Verletzung d ...
Erwägung 4
4.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, indem ihm die Vorinstan ...
4.2 Gemäss Art. 9 BV und Art. 3 Abs. 2 lit. a StPO beachten  ...
4.3 Im Entscheid vom 15. Oktober 2013 ging die Vorinstanz davon a ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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