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Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 215  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
Erwägung 2.3
2.3.1 Art. 258 StGB ist nur anwendbar, wenn die "Bevölkerung ...
2.3.2 Unter welchen Voraussetzungen Äusserungen im "Facebook ...
2.3.3 Unter der "Bevölkerung" sind nach dem allgemeinen Spra ...
2.3.4 Der Begriff der "Bevölkerung" im Sinne von Art. 258 St ...
2.3.5 Indem der Beschwerdeführer die inkriminierte Äuss ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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