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Informationen zum Dokument  BGE 144 IV 97  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der Beschwerdeführer kritisiert den Schuldspruch wegen A ...
1.2 Die Vorinstanz hält fest, dem Beschwerdeführer werd ...
1.3 Vorliegend ist demnach die Frage zu beurteilen, ob eine Perso ...
Erwägung 2
Erwägung 2.1
2.1.1 Die Strafprozessordnung sieht für die Einvernahme von  ...
2.1.2 Die einer Person im Strafverfahren zugewiesene Rolle hat en ...
2.1.3 Ob eine Person als Zeugin, Auskunftsperson oder beschuldigt ...
2.1.4 Unbestritten ist grundsätzlich, dass der Wechsel von d ...
2.2 In der bundesgerichtlichen Rechtsprechung finden sich im Zusa ...
Erwägung 2.3
2.3.1 In der neueren Lehre werden unterschiedliche Standpunkte ei ...
2.3.2 OBERHOLZER vertritt die Ansicht, die beschuldigte Person be ...
2.3.3 Gemäss SCHMID/JOSITSCH kann der frühere Mitbeschu ...
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Die Gesetzesbestimmungen sind in erster Linie nach ihrem Wo ...
3.1.2 Eine Lücke im Gesetz besteht, wenn sich eine Regelung  ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Nach Art. 178 lit. f StPO ist als Auskunftsperson einzuvern ...
3.2.2 Was das teleologische Element anbelangt, so ist für di ...
3.2.3 Aus der Entstehungsgeschichte der Bestimmungen ergibt sich, ...
3.2.4 Die weiteren Auslegungselemente führen zu keiner von d ...
3.3 Auf die drei unterschiedlichen Varianten von Einvernahmen und ...
3.4 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Person, die in ei ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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