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Informationen zum Dokument  BGE 146 IV 201  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
8. Schliesslich ist strittig, in welchem Umfang die von den Besch ...
8.1 Die Vorinstanz bejaht das Vorliegen eines hinreichenden Delik ...
8.2 Dass ein zureichender Deliktskonnex zwischen der Anlasstat un ...
Erwägung 8.3
8.3.1 Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögensw ...
8.3.2 Hinsichtlich des Umfangs der Einziehung stellt sich die Fra ...
8.3.3 Die Rechtsprechung des Bundesgerichts neigt zur Anwendung d ...
8.3.4 Das Bundesgericht sprach sich verschiedentlich für das ...
8.4 Die Rüge der Beschwerdeführer, wonach die Vorinstan ...
8.4.1 Die Annahme, dass die den Beschwerdeführern zugeflosse ...
8.4.2 Die Anwendung des Bruttoprinzips lässt sich vorliegend ...
8.4.3 Der Sinn und Zweck der Einziehung bzw. der Ersatzforderung  ...
8.4.4 Die Anwendung des reinen Bruttoprinzips lässt sich mit ...
8.4.5 Nicht gefolgt werden kann den Beschwerdeführern indess ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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