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Informationen zum Dokument  BGE 147 IV 209  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. (...) ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Ist der Täter psychisch schwer gestört, ist e ...
2.3.2 Das Bundesgericht hat sich bisher nicht dazu geäus ...
2.3.3 In BGE 145 IV 65 setzte sich das Bundesgericht au ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Der Beschwerdeführer hat unbestrittenermassen am 2 ...
2.4.2 Allerdings ist die Absolvierung einer ambulanten Behand ...
2.4.3 Sowohl die ambulante als auch die stationäre Behan ...
2.4.4 Das Bundesgericht hat bereits im Zusammenhang mit der s ...
2.4.5 Kommt hinzu, dass eine "vorzeitige" Therapie sowohl inh ...
2.4.6 Als Zwischenfazit ist daher Folgendes festzuhalten: Wir ...
2.4.7 Vorliegend gelangt die Vorinstanz zutreffend zum Schlus ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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