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Informationen zum Dokument  BGE 129 V 187  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Auf Grund der Akten steht unbestrittenerweise fest, dass der B ...
2. Art. 27 Abs. 3 AVIG spricht somit unverändert vom AHV-Ren ...
3. Dass das kantonale Gericht Art. 41b AVIV, seinem Wortlaut und  ...
3.1 Fraglich ist einzig, ob die dort erwähnte qualifizierend ...
3.2 Art. 27 Abs. 3 AVIG ist somit daraufhin auszulegen, was der T ...
4. Ergeben damit sämtliche normunmittelbaren Kriterien (BGE  ...

Bearbeitung, zuletzt am 12.12.2024, durch:
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