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Informationen zum Dokument  BGE 130 V 299  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. (Keine Anwendbarkeit des auf den 1. Januar 2003 in Kraft getre ...
2. Das kantonale Gericht hat die vorliegend streitige Leistungspf ...
3. Unter dem alten Recht hat sich die vom Eidgenössischen Ve ...
4. Umstritten ist, ob die vor dem Eingriff vom 13. September 1999 ...
Erwägung 5
5.1 In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde werden die vorinstanzlic ...
5.2 Es ist grundsätzlich richtig, dass aus der postoperativ  ...
6. Schliesslich bringt die Helsana vor, sie sei ihrer Pflicht zur ...
6.1 Eine Leistung ist im Sinne von Art. 32 Abs. 1 KVG wirksam, we ...
Erwägung 6.2
Erwägung 6.2.1
6.2.1.1 Der Begriff der Wirksamkeit definiert sich in erster Lini ...
6.2.1.2 Im vorliegenden Fall steht aufgrund der Akten fest, dass  ...
6.2.2 In Bezug auf den angestrebten Heilerfolg der möglichst ...
6.2.2.1 Bei der Mammareduktionsplastik wurde Fett- und Drüse ...
6.2.2.2 Die konservativen Massnahmen (Physiotherapie, Gymnastik)  ...
6.2.3 Dass die Behandlung der Nacken- und Schulterbeschwerden mit ...
6.2.4 Die Sache ist daher an das kantonale Versicherungsgericht z ...
7. (Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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