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Informationen zum Dokument  BGE 131 V 107  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Am 1. Januar 2003 ist das Bundesgesetz über den Allgemein ...
2. Nach Art. 43ter Abs. 1 AHVG (in der bis Ende 2002 gültig  ...
3. Vorweg ist zu prüfen, ob an der Rechtsprechung zur Nichta ...
3.1 Sprechen keine entscheidenden Gründe zu Gunsten einer Pr ...
Erwägung 3.2
3.2.1 In BGE 107 V 89 erkannte das Eidgenössische Versicheru ...
3.2.2 Bei der Beurteilung der Frage nach der Massgeblichkeit der  ...
3.2.3 Im invalidenversicherungsrechtlichen Hilfsmittelbereich, wo ...
3.3 Im Urteil W. vom 24. November 1992 (H 38/92) entschied das Ei ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit stellt ein ...
3.4.2 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Grundsatz der re ...
3.4.3 Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat in BGE 117 ...
3.4.4 Beide formell-gesetzlichen Anspruchsgrundlagen (Art. 21 Abs ...
3.4.5 Damit ist auch keine unzulässige finanzielle Mehrbelas ...
3.4.6 Nach dem Gesagten ist der - wie in der IV - abschliessende  ...
4. Es bleibt zu prüfen, ob der Beschwerdeführer an den  ...
4.1 Der Beschwerdeführer erlitt im November 1998 einen cereb ...
4.2 Der halbseitig gelähmte Beschwerdeführer hat angesi ...
4.3 Die Austauschbefugnis berechtigt zur Substitution, dagegen ni ...
4.4 Was das Massliche der Beiträge an den motorisierten Roll ...
5. Soweit der Versicherte mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde im We ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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