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Informationen zum Dokument  BGE 132 V 74  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtet sich gegen den vori ...
1.2 (Eingeschränkte Kognition; vgl. BGE 130 V 561 Ew. 1) ...
2. Verwaltungsverfügungen sind nicht nach ihrem (zuweilen ni ...
Erwägung 3
3.1 Erlässt ein Versicherungsträger eine Verfügung ...
Erwägung 3.2
3.2.1 In BGE 131 V 362 hat das Eidgenössische Versicherungsg ...
3.2.2 In BGE 132 V 1 äusserte sich das Eidgenössische V ...
Erwägung 4
4.1 Für die Beurteilung der Frage, ob die Stadt X. im unter  ...
4.1.1 Gemäss Art. 1a ELG leistet der Bund Beiträge an d ...
4.1.2 Nach Art. 1a Abs. 3 ELG ist für die Festsetzung und Au ...
4.2 Aufgrund vorstehender Ausführungen ergibt sich, dass die ...
5. Die Stadt X., wo sich S. seit seinem im September 2002 erfolgt ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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