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Informationen zum Dokument  BGE 133 V 205  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Streitig ist die Rückerstattung einer ausbezahlten Austr ...
2.2 Beim Prozess um Ausgleichszahlungen aus beruflicher Vorsorge  ...
3. Die fragliche Barauszahlung erfolgte im Jahre 1998, die Rü ...
Erwägung 4
4.1 Art. 3.5 Abs. 6 des Reglements der Beschwerdegegnerin lautet: ...
4.2 Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, er sei sel ...
4.3 Die Folgen einer unrechtmässig geleisteten Barauszahlung ...
4.4 Die Frage nach dem Vorliegen eines Rückforderungsrechts  ...
4.5 Mit den Beiträgen, welche im Rahmen der beruflichen Vors ...
4.6 Gemäss Art. 3 Abs. 1 FZG hat die frühere Vorsorgeei ...
4.7 Unter diesen Umständen stehen bereicherungsrechtliche &U ...
4.8 Schliesslich spricht auch die ratio legis gegen einen Rü ...
4.9 Es steht fest und ist unbestritten, dass das Arbeitsverhä ...
Erwägung 5
5.1 Anders verhält es sich bezüglich desjenigen Teils,  ...
5.2 Entweder hat die (nunmehr geschiedene) Ehefrau dem Barauszahl ...
5.3 Oder die (nunmehr geschiedene) Ehefrau hat der Auszahlung zug ...
5.4 Der angefochtene Entscheid enthält keine Aussage dar&uum ...
5.5 Im Hinblick auf das weitere Vorgehen ist zudem festzuhalten:  ...
6. Insgesamt erweist sich somit die Rückerstattungsforderung ...
7. Wie zu entscheiden wäre, wenn die Bestimmung des seit 1.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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