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Informationen zum Dokument  BGE 134 V 72  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig ist, ob der Beschwerdeführer einen Unfall im Rec ...
2.1 Die soziale Krankenversicherung gewährt Leistungen bei K ...
2.2 Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schä ...
2.3 Es steht fest, dass vier der fünf Tatbestandsmerkmale de ...
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer suchte als neunjähriges Kind e ...
3.2 Das Eidg. Versicherungsgericht erwog mit Urteil K 90/03 vom 4 ...
3.3 Zu prüfen ist, ob an der Praxis zum Begriffsmerkmal der  ...
Erwägung 4
4.1 Der äussere Faktor ist ungewöhnlich, wenn er - nach ...
4.1.1 Der äussere Faktor ist zentrales Begriffscharakteristi ...
4.1.2 PAUL PICCARD hat dem Erfordernis einer Abgrenzung von Unfal ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die ältere Rechtsprechung hat vor allem auf das Elemen ...
4.2.2 Im Urteil des Eidg. Versicherungsgerichts U 32/82 vom 7. Fe ...
4.2.3 Bisweilen wurden bei der Beurteilung der Ungewöhnlichk ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Nach der Rechtsprechung bezieht sich das Begriffsmerkmal de ...
4.3.2 Hingegen ist die Wirkung, das heisst die Natur des Gesundhe ...
4.3.2.1 Ein gesteigertes Abgrenzungsbedürfnis besteht dort,  ...
4.3.2.2 Ist die Gesundheitsschädigung hingegen typische Folg ...
4.3.3 Die hier interessierende Zahnverletzung infolge eines Zusam ...
Erwägung 5
5.1 Die rechtliche Bestimmung des Kriteriums der Ungewöhnlic ...
5.2 Der Beschwerdeführer hat nach dem Gesagten einen versich ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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