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Informationen zum Dokument  BGE 136 V 351  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Angefochten ist ein Endentscheid einer letzten kantonalen Ins ...
2.2 Nach den bis 31. Dezember 2006 in Kraft gestandenen Rechtspfl ...
2.3 Unter der Herrschaft des bis 31. Dezember 2006 in Kraft gesta ...
2.4 Wenn ein Kanton als Gemeinwesen gestützt auf Art. 89 Abs ...
2.5 Auf die fristgerecht eingereichte Beschwerde ist deshalb einz ...
3. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten  ...
Erwägung 4
4.1 Vorweg ist die gerügte Verletzung des rechtlichen Geh&ou ...
4.2 Das rechtliche Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV verlangt, da ...
4.3 Das kantonale Gericht hat in E. 2c des Entscheids die in der  ...
4.4 Weiter erblickt der Beschwerdeführer eine Verletzung des ...
Erwägung 5
5.1 Bedürftige werden von ihrem Wohnkanton unterstützt  ...
5.2 Das ZUG präzisiert in dem durch die Verfassung gesetzten ...
Erwägung 6
6.1 Nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen des angefocht ...
6.2 Das Sozialamt und das kantonale Gericht gehen davon aus, f&uu ...
6.3 Der Kanton Zürich stellt sich demgegenüber auf den  ...
Erwägung 7
7.1 Art und Umfang der Sozialhilfe richten sich gemäss Art.  ...
7.2 Ändert eine bedürftige Person den Wohnkanton, wechs ...
7.3 Das kantonale Gericht hat die Auffassung verworfen, wonach si ...
Erwägung 8
8.1 Nach Art. 31 Abs. 1 und 2 ZUG beträgt die Anzeigefrist 6 ...
8.2 Laut Botschaft vom 17. November 1976 zu einem Bundesgesetz &u ...
8.3 Auch in der Literatur wird die 60-tägige Frist unter Hin ...
8.4 Im Gegensatz zur Einjahresfrist hat der Gesetzgeber somit aus ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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