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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 58  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Streitig und zu prüfen ist, ob die Vormundschaftsbeh&oum ...
3.2 Vorinstanz wie Fürsorgebehörde leiten die notwendig ...
Erwägung 4
4.1 Auf Ansuchen eines Beteiligten oder von Amtes wegen ernennt d ...
4.2 An Stelle der Errichtung einer Beistandschaft nach Art. 392 o ...
4.3 Zwar kann hier die Angelegenheit insofern als dringlich anges ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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