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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 147  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss einem allgemeinen Grundsatz des Sozialversicherun ...
2.2 Im vorliegenden Fall ist das Erfordernis der erheblichen Bede ...
2.3 Rechtsprechungsgemäss kann ein Vergleich grundsätzl ...
2.4 Die Wiedererwägung ist somit zulässig, wenn der Ver ...
2.5 Art. 50 Abs. 1 ATSG ermächtigt die Behörden ausdr&u ...
Erwägung 3
3.1 Aus der internen Aktennotiz der Elvia über das telefonis ...
3.2 Der Vergleich beseitigte vorerst eine Unsicherheit in rechtli ...
3.2.1 Jedes der sog. Adäquanzkriterien wie auch die Einstufu ...
3.2.2 Die Vorinstanz nahm an, die Elvia hätte aufgrund der D ...
3.2.3 Die Vorinstanz stufte den Unfall sodann als mittel an der G ...
3.2.4 Bei Anwendung der Kriterien gemäss BGE 117 V 359 und g ...
3.3 Mit dem Vergleich bzw. der darauf gestützten Verfüg ...
3.3.1 Gemäss MEDAS-Gutachten vom 28. Oktober 1996 lag insbes ...
3.3.2 Sollte die von der Versicherten erwähnte mögliche ...
3.4 Insgesamt ergibt sich, dass der Vergleich aufgrund der 1998 b ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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