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Informationen zum Dokument  BGE 138 V 377  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Restfinanzierung im Bereich der Pflegekosten betrifft ein ...
2.2 Für die Zuteilung eines Geschäfts an eine Abteilung ...
3. Streitig ist die innerkantonale Zuständigkeit zur Beurtei ...
Erwägung 4
4.1 Die Vorinstanz erwog, Art. 25a Abs. 5 KVG sei mit Art. 41 Abs ...
4.2 Die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt rü ...
Erwägung 5
5.1 Das KVG regelt - entsprechend seiner Verfassungsgrundlage (Ar ...
5.2 Die Restfinanzierung der Pflegekosten betrifft somit weder de ...
5.3 Die Umsetzungsbestimmungen des Kantons St. Gallen zur Restfin ...
Erwägung 5.4
5.4.1 Zunächst ergibt sich entgegen den vorinstanzlichen Erw ...
5.4.2 Selbst wenn die den Kantonen in Art. 25a Abs. 5 KVG üb ...
5.5 Für die Anwendbarkeit des ATSG im Rahmen von Art. 25a Ab ...
5.6 Entscheidend ist aber der Wille des (kantonalen) Gesetzgebers ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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