1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
Erwägung 3.1
3.1.1 Nach Art. 52 BVG in der bis Ende Dezember 2004 gültige ...
3.1.2 Art. 52 Abs. 1 BVG, dessen Anwendungsbereich sich auch auf ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Gemäss Art. 56a Abs. 1 BVG, ebenfalls in der bis Ende ...
3.2.2 Im Rahmen der 1. BVG-Revision erfuhr Art. 56a Abs. 1 BVG - ...
3.2.3 Zur Neureglung von Art. 56a BVG auf das Jahr 2005 wurde kei ...
3.3 Art. 52 Abs. 1 und Art. 56a Abs. 1 BVG haben wohl zwei versch ...
4. Die Vorinstanz hat für das Bundesgericht verbindlich und ...
5. Was den Schaden betrifft, so hat das kantonale Gericht erwogen ...
Erwägung 6
6.1 Gemäss Art. 53 Abs. 1 BVG in der bis Ende 2011 gült ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Für die Geschäftsorganisation der Stiftung war de ...
6.2.2 Die Beschwerdeführerin war Revisionsstelle verschieden ...
6.2.3 Nach Annahme der Beschwerdeführerin hätten am 31. ...
6.2.4 Die Gewährung von (diversen) Fristerstreckungen seiten ...
7. Vor dem Hintergrund des in E. 6.2 Gesagten stellt die Passivit ...
Erwägung 8
8.1 Zwischen der pflichtwidrigen Handlung und dem eingetretenen E ...
8.2 Die Vorinstanz hat sich zur Begründung des (hypothetisch ...
8.3 Eine Haftungsbeschränkung wegen mitwirkenden Drittversch ...
9. Zusammenfassend sind sämtliche Haftungsvoraussetzungen vo ...
9.1 Die Personen, für welche die Haftungsvoraussetzungen von ...
9.2 Die mit Art. 759 Abs. 1 OR eingeführte differenzierte So ...
9.3 Die Vorinstanz beziffert den Schaden, für den die Beschw ...
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