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Informationen zum Dokument  BGE 141 V 221  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Streitig und zu prüfen ist, ob die Vorinstanz Bundesrecht ...
4. Das Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen ist in Art. 7 ...
Erwägung 5
5.1 Das Bundesverwaltungsgericht hat zunächst erwogen, Art.  ...
5.2 Soweit die Beschwerdeführerin Art. 75 UVG lediglich eine ...
5.2.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der massg ...
5.2.2 Die intertemporalrechtliche Bedeutung des Art. 75 Abs. 1 UV ...
5.2.3 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin kann si ...
5.2.4 Inwiefern dieses Verständnis von Art. 75 mit Art. 76 U ...
5.3 Die in Art. 98 UVV erfolgte Regelung des Wahlrechts der ö ...
5.4 Auf das Vorbringen der UPK, die SUVA sei zur Rüge der Ge ...
6. Zu prüfen ist demzufolge, ob die UPK durch die per 1. Jan ...
6.1 Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Bestim ...
6.2 Gemäss Art. 98 Abs. 1 UVV bilden Zweige der öffentl ...
6.2.1 Zur Bedeutung von "organisatorisch selbstständig", sin ...
6.2.2 Das Bundesverwaltungsgericht hat sodann zur Ergänzung  ...
6.2.3 Aus den obigen Erwägungen geht - wie das BAG zu Recht  ...
6.3 Die mit Inkraftsetzung des ÖSpG per 1. Januar 2012 erfol ...
6.4 Trotz der rechtlichen Umgestaltung der UPK und der daraus res ...
6.5 Zusammenfassend ist mit der SUVA und dem BAG davon auszugehen ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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