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Informationen zum Dokument  BGE 145 V 170  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Gemäss Art. 34 Abs. 2 KVG kann der Bundesrat bestimmen,  ...
2.2 Die Leistungen nach den Art. 25-31 KVG müssen wirksam, z ...
2.3 Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot ("Versor ...
2.4 Der Begriff der medizinischen Gründe gemäss Art. 34 ...
Erwägung 3
3.1 Die Medizin bietet Menschen, die an Gender-Dysphorie leiden,  ...
3.2 In einer ersten Phase erfolgen die verschiedenen Eingriffe zu ...
4. Von den hiervor dargelegten geschlechtsangleichenden Eingriffe ...
Erwägung 5
5.1 Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, sind die Angaben ...
5.2 Geschlechtsangleichende medizinische Massnahmen stellen sowoh ...
5.3 Die Ärzte sind sich des engen Zusammenhangs zwischen Ope ...
5.4 Trotz aller Bestrebungen um bestmögliche Qualität d ...
Erwägung 6
6.1 Im Zusammenhang mit den Bemühungen der zuständigen  ...
6.2 Obwohl für die Schweiz keine genauen Zahlen bekannt sind ...
6.3 Fallzahlen kommt im Gesundheitswesen ganz allgemein wachsende ...
6.4 Auch abgesehen von der dargelegten hochspezialisierten Medizi ...
Erwägung 7
7.1 Der beschwerdeführenden SWICA ist insofern beizupflichte ...
7.2 Ein bedarfsgerechtes medizinisches Leistungsangebot im eigene ...
7.3 Die Vermeidung inländischer Versorgungslücken darf  ...
7.4 Die erwähnte Fallzahl von durchschnittlich 5,5 Phallopla ...
7.5 Weil bisher viel von Fallzahlen und Mindestfallzahlen die Red ...
Erwägung 8
8.1 Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, sind seitens der ...
8.2 Indem die Vorinstanz ihre Feststellung, wonach in der Schweiz ...
8.3 Aussagekräftiges ist dem vorliegenden Dossier auch sonst ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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