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Informationen zum Dokument  BGE 147 V 55  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Zu prüfen ist, ob die Vorinstanz zu Recht die von der Suv ...
3. Die Vorinstanz hat die Bestimmungen über die Modalitä ...
4. Die Vorinstanz erwog, hinsichtlich der Wiedererwägung nac ...
5. Die Suva macht geltend, sie hätte das Recht gehabt, die L ...
5.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
5.2 Art. 51 Abs. 2 UVV lautet wie folgt: ...
5.3 Aus dem Wortlaut ergibt sich - entgegen den Behauptungen des  ...
5.4 Da es sich um eine Norm auf Stufe Verordnung handelt, sind di ...
5.5 Es stellt sich die Frage, ob sich aus der Praxis zu anderen B ...
5.5.1 Nach Art. 29 Abs. 2 der Verordnung vom 10. November 1993 &u ...
5.5.2 Die berechtigte Person kann nach Art. 23 Abs. 1 ATSG auf Ve ...
5.5.3 Auch aus Art. 20 Abs. 2 UVG lässt sich für die hi ...
Erwägung 5.6
5.6.1 Von der Gesetzessystematik und dem Sinn und Zweck her ist m ...
5.6.2 Eine Anmeldepflicht der versicherten Person nach Art. 51 Ab ...
5.6.3 Auf das Verhältnis von Unfall- und Invalidenversicheru ...
5.7 Unter Würdigung aller Auslegungselemente kann Art. 51 Ab ...
5.8 Nach dem Gesagten war die Suva berechtigt, den Versicherten z ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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