BGHSt 45, 203 - Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO BGHSt 21, 303 - Belehrung eines Kindes BGHSt 14, 159 - Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
6. Zitiert in Literatur:
[nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:I. II. III. IV. V. 1. Es mag sein, daß in einer Reihe von Verfahren (z. B. geg ... 2. Gegen diese Auslegung des § 81c Abs. 2 StPO läß ... VI. VII. VIII.