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Informationen zum Dokument  BGHSt 45, 203 - Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

    BGHSt 46, 189 - Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen
    BGHSt 46, 93 - Fragerecht gegenüber Belastungszeugen
    BGHSt 46, 1 - Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

1. Dieser Verfahrensrüge liegt folgendes zugrunde: ...
2. Die Verfahrensrüge ist zulässig erhoben worden. ...
3. Die Verfahrensrüge dringt jedoch in der Sache nicht durch ...
a) Diese Vorschrift ist - über ihren Wortlaut hinaus - nicht ...
b) Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts hindert den  ...
aa) Ein solcher Verzicht ist mit der gleichzeitigen Ausübung ...
bb) Dem steht § 252 StPO nicht entgegen. Vielmehr sprec ...
cc) An diesem Ergebnis ändert sich nichts, wenn der Zeuge -  ...
c) Dieser grundsätzlichen Zulässigkeit der Verwertung b ...
aa) Die Zeugin hat, wie der Sitzungsniederschrift zu entnehmen is ...
bb) Die Rüge, die Zeugin sei in der Sitzung am 24. November  ...
cc) Des eingeschränkten Beweiswerts der mittelbar erlangten  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Brian Valerius, A. Tschentscher
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