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Informationen zum Dokument  BGHSt 45, 321 - Tatprovokation durch Vertrauensperson  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
B. - I.
II.
1. Der Einsatz von V-Personen (VP) und verdeckt ermittelnden Poli ...
2. Früher war die Auffassung der Strafsenate über die R ...
3. Auch in der Literatur ist die Strafzumessungslösung ü ...
III.
1. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR ...
2. Diese Auslegung der MRK durch den EGMR ist zu berücksicht ...
a) Es entspricht den Grundregeln des Verfahrens vor dem EGMR, da& ...
b) Die MRK, die nach Art. II des Zustimmungsgesetzes vom 7. Augus ...
c) Ungeachtet einiger Besonderheiten des vom EGMR beurteilten Sac ...
aa) In dem vom EGMR beurteilten Sachverhalt hatten die Polizeibea ...
bb) Es besteht kein entscheidungserheblicher Unterschied zwischen ...
cc) Auch der Umstand, daß die Verurteilung des Angeklagten  ...
3. Die Entscheidung des EGMR vom 9. Juni 1998, der Beschwerdef&uu ...
a) Die Feststellung des EGMR, die Tätigkeiten der beiden Pol ...
b) Die Anerkennung eines Verfahrenshindernisses käme nach de ...
4. Die Entscheidung des EGMR führt auch nicht dazu, daß ...
5. Wird eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneig ...
a) Zur Feststellung der Konventionswidrigkeit bei einem durch ein ...
b) Allerdings ist nicht jede Tatprovokation durch eine VP unzul&a ...
aa) Dem Einsatz einer VP liegt die von der Rechtsprechung anerkan ...
bb) Die Tatprovokation ist jedoch nur zulässig, wenn die VP  ...
cc) Nach diesem Maßstab liegt noch keine Tatprovokation vor ...
c) Der Senat hält es - wie in den Fällen rechtsstaatswi ...
d) Der Konventionsverstoß erfordert "eine gerechte Entsch&a ...
e) Auf diese Weise wird die Verurteilung der Bundesrepublik Deuts ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Brian Valerius, A. Tschentscher
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