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Informationen zum Dokument  BVerfGE 9, 213 - Heilmittelwerbeverordnung  Materielle Begründung

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I.
II.
A.
1. Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Vor dem Bayerischen Obe ...
2. Der Beschwerdeführer meint, das Bayerische Oberste Landes ...
B.
I.
II.
1. § 5 Abs. 2 Buchst. e HeilmWVO hält sich im Rahmen ei ...
a) Die Rechtsgültigkeit dieser Vorschrift kann, ohne Rü ...
b) Das Verbot der Laienwerbung für radioaktive Mittel und Ge ...
2. Ob § 5 Abs. 2 Buchst. e HeilmWVO gegen das übergeord ...
3. Die Heilmittelwerbeverordnung ist nicht durch Besatzungsrecht  ...
4. Die angegriffene Bestimmung ist auch nicht durch derogierendes ...
III.
1. Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Werbebeschränkungen ...
2. Das Verbot des § 5 Abs. 2 Buchst. e HeilmWVO ist nicht de ...
3. Auch in der Bestrafung des Beschwerdeführers liegt kein V ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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