1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 113, 167 - Risikostrukturausgleich
BVerfGE 53, 1 - Schulbücher
BVerfGE 48, 127 - Wehrpflichtnovelle
BVerfGE 39, 96 - Städtebauförderungsgesetz
BVerfGE 26, 338 - Eisenbahnkreuzungsgesetz
BVerfGE 26, 246 - Ingenieur
BVerfGE 23, 153 - Schatzanweisungen
BVerfGE 22, 134 - EWG-Recht
BVerfGE 20, 238 - VwGO-Ausführungsgesetz I
BVerfGE 14, 221 - Fremdrenten
BVerfGE 10, 285 - Bundesgerichte
BVerfGE 10, 200 - Friedensrichter Baden-Württemberg
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A. - I.
1. Das System der "geräuschlosen" Finanzierung von Aufrü ...
2. Als Schuldner der Ausgleichsforderungen wurden, den staatsrech ...
3. Bis zum Erlaß des Gesetzes über die Tilgung von Aus ...
II.
1. Die Bayerische Staatsregierung hält das Tilgungsgesetz f& ...
2. Zur Begründung des Antrags hat die Bayerische Staatsregie ...
3. Das Gericht hat dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregier ...
4. Die Bayerische Staatsregierung hat auf mündliche Verhandl ...
B. - I.
II.
1. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist gegeben. Nach Ansich ...
2. Ebenso kann offen bleiben, ob das Tilgungsgesetz der Zustimmun ...
III.
1. Die Ansicht, das Tilgungsgesetz lasse Art. 120 GG unberüh ...
a) Der Bundesminister der Finanzen meint, den Tilgungsaufwendunge ...
b) Ebenso unzutreffend ist die Auffassung, das Tilgungsgesetz k&o ...
c) Schließlich trifft es nicht zu, daß das Tilgungsge ...
d) Das Tilgungsgesetz verpflichtet also die Länder zu zus&au ...
2. a) Die Ausgleichsforderungen und der Schuldendienst für s ...
b) Nach Ansicht des Bundesministers der Finanzen ist der Ausdruck ...
c) Ist der Begriff Kriegsfolgelasten nicht derart weit, daß ...
d) Die Ansicht, der Bundesgesetzgeber sei nach Art. 120 Abs. 1 GG ...
e) Der Ausdruck Kriegsfolgelasten ist also nicht nur als Richtsch ...
f) Die Entstehungsgeschichte des Art. 120 GG bestätigt, da&s ...
IV.
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