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Informationen zum Dokument  BVerfGE 13, 54 - Neugliederung Hessen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
1. Mit Schriftsatz vom 29. Oktober 1958, beim Bundesverfassungsge ...
2. Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, die Bundesre ...
3. Die Bundesregierung erhebt Einwendungen gegen die Änderun ...
4. Keines der übrigen Länder, denen der Antrag Hessens  ...
IV.
1. Am 15. Juli 1959 haben der Heimatbund Hessen-Nassau und der Rh ...
2. Die Heimatbünde gehen davon aus, daß "das Volk von  ...
3. Die Bundesregierung bestreitet die Parteifähigkeit der He ...
V.
VI.
1. Die Vorsitzenden der Heimatbünde, W... S... (Diez) und W. ...
2. Die Beschwerdeführer machen geltend, sie seien durch die  ...
3. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden f&uum ...
VII.
B. -- I.
1. Der Antrag Hessens hat zwar die Unterlassung einer Gesetzesini ...
2. Der Bund kann aber durch die Unterlassung der Bundesregierung  ...
a) Aus der in § 69 vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung ...
b) Zwischen dem Land Hessen und dem Bund besteht aber kein Rechts ...
c) Die bei Erlaß des Grundgesetzes bestehenden, nach seinen ...
d) Das Prinzip der Bundestreue, auf das Hessen sich beruft, konst ...
e) Auch die Konzeption eines dreigliedrigen Bundesstaates, wie si ...
f) Die im Fernsehurteil (E III) offengelassene Frage, ob ein Land ...
II.
1. Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG sind parteifähig im Organstr ...
2. Die Heimatbünde sind weder oberste Bundesorgane, noch sin ...
a) Wahlen sind notwendig, damit die demokratische Verfassung funk ...
b) Volksbegehren und Volksentscheid können ablaufen, ohne da ...
c) Der Akt der Wahl hat unmittelbaren Bezug auf die politischen P ...
d) Die Parallele zu den politischen Parteien kommt schließl ...
3. Das Antragsrecht der Heimatbünde kann auch nicht damit be ...
4. Zu Unrecht berufen sich die Antragsteller auf die Entscheidung ...
5. Die Heimatbünde können auch nicht als Antragsteller  ...
III.
IV.
1. Art. 17 kann nicht verletzt sein. Wenn man das Volksbegehren n ...
2. Von Art. 33 haben die Absätze 3 bis 5 keinen denkbaren Zu ...
3. Art. 38 bezieht sich nur auf die Wahl zum Bundestag und legt d ...
4. Ein "Selbstbestimmungsrecht", wie es die Beschwerdeführer ...
V.
1. Die Vorsitzenden der Heimatbünde haben in der mündli ...
2. Im System der Verfassungsgerichtsbarkeit nach deutschem Verfas ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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