1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A. -- I.
1. § 8 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes ...
2. Die Berufsgerichtsordnung vom 21. Juli 1954 (GVBl. S. 95) -- i ...
II.
1. Vor dem 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz ...
2. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hält die Einrich ...
III.
B.
1. Die Entscheidung des Ausgangsverfahrens hängt von der G&u ...
2. Das Ärztekammergesetz ist am 10. April 1953 mit seiner Ve ...
3. Da kein Verfassungsorgan dem Verfahren beigetreten ist, kann o ...
C.
I.
a) Aufgabe der Berufsgerichte ist die hoheitliche Ahndung von Ber ...
b) Die vom Ärztekammergesetz geschaffenen Berufsgerichte sol ...
c) Dafür, daß der Gesetzgeber die Berufsgerichte als e ...
II.
III.
1. Die Berufsgerichte nach dem Ärztekammergesetz sind organi ...
2. Neben der Weisungsfreiheit und der in Art. 97 Abs. 2 GG instit ...
IV.
1. Die Berufsgerichte sind besondere Gerichte im Sinne des Art. 1 ...
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