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Informationen zum Dokument  BVerfGE 20, 119 - Politische Bildung  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.-I.
1. Im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962 wurde i ...
2. Die Gesamtdeutsche Partei (DP/BHE) begehrt mit einer am 12. Se ...
3. a) Der Bundestag beantragt,die Organklage abzuweisen. ...
b) Die Bundesregierung, die dem Verfahren gemäß § ...
II.
1. Der Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 sah im ...
2. Die Bayernpartei, die im Bundestag durch Abgeordnete nicht ver ...
3. Der Bundestag hält den Hauptantrag der Bayernpartei f&uum ...
III.
1. In den durch Beschluß vom 22. Juni 1965 zur gemeinsamen  ...
2. Das Gericht hat den Landesregierungen sowie den Beauftragten d ...
IV.
B.
1. Die Antragsteller sind politische Parteien. Sie können na ...
2. Die Antragsteller behaupten, der Bundestag habe sie dadurch in ...
3. Der Antrag der Gesamtdeutschen Partei und der Hilfsantrag der  ...
4. Die Antragsteller sind auch aktiv legitimiert. ...
a) Die Gesamtdeutsche Partei (DP/BHE) ist im Frühjahr 1961 a ...
b) Gleiches gilt für die Bayernpartei. Da die im Titel 612 f ...
5. Die Antragsgegner sind passiv legitimiert. ...
6. Die Anträge sind fristgerecht gestellt (§ 64 Abs. 3  ...
C.-I.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren zur Prü ...
2. Die von den Antragstellern beanstandeten Haushaltsansätze ...
3. Da nach dem oben angeführten Urteil des Bundesverfassungs ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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