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Informationen zum Dokument  BVerfGE 21, 378 - Wehrdisziplin  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Der Beschwerdeführer zu 1) leistete vom Januar 1961 bis z ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) war von April 1965 bis Juni 19 ...
II.
III.
1. Namens der Bundesregierung hat sich der Bundesminister der Ver ...
2. Der Präsident des Bundesdisziplinarhofs hat ausgefüh ...
3. Die beiden Verfassungsbeschwerden haben dieselbe Rechtsfrage z ...
B. -- I.
II.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 2.  ...
2. a) Straf- und Disziplinarrecht unterscheiden sich nach Rechtsg ...
b) Daß gemessen an diesen Kriterien die Strafen der Wehrstr ...
c) Die Auffassung, daß die Arreststrafe im Disziplinarrecht ...
3. a) Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß an sich keine v ...
b) Die Forderung, daß eine disziplinare Freiheitsstrafe auf ...
4. a) In § 6 Abs. 1 WDO kommt zwar zum Ausdruck, daß d ...
b) Dem steht nicht entgegen, daß die den beiden Beschwerdef ...
c) Unerheblich ist weiterhin die Tatsache, daß die gegen de ...
d) Auch der Umstand, daß die Arreststrafen in den beiden vo ...
5. Die angefochtenen Entscheidungen haben die von den Beschwerdef ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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