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Informationen zum Dokument  BVerfGE 24, 236 - (Aktion) Rumpelkammer  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

I.
1. Die Beschwerdeführerin ist eine Vereinigung katholischer  ...
2. Der Beschwerdeführer betreibt in Nördlingen eine Roh ...
3. Mit der am 19. April 1966 eingegangenen Verfassungsbeschwerde  ...
4. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 18. April 1966 ...
5. Das Katholische Büro, Kommissariat der Deutschen Bisch&ou ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers ist unzul ...
2. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin ist zul& ...
III.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht darüber zu entsche ...
2. a) Das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung  ...
b) Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG steht nicht nur Kirc ...
c) Die von der Beschwerdeführerin aus religiös-karitati ...
d) Die von der Beschwerdeführerin veranstaltete Sammlung "Ak ...
e) War die Sammlung der Beschwerdeführerin somit Teil der du ...
3. Da die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Verhaltens der ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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