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Informationen zum Dokument  BVerfGE 31, 255 - Private Tonbandvervielfältigungen  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht ...
2. Der Regierungsentwurf zum Urheberrechtsgesetz vom 23. Mär ...
3. § 53 Abs. 5 UrhG steht im Zusammenhang mit Absatz 1. Die  ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin, eine Herstellerfirma von Tonbandg ...
2. Der Bundesminister der Justiz hält die Verfassungsbeschwe ...
3. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. unterstüt ...
B.
I.
1. § 53 Abs. 5 Satz 1 UrhG gewährt dem Urheber einen Ve ...
2. Dem Anspruch des Urhebers entspricht die Zahlungsverpflichtung ...
II.
1. § 53 Abs. 5 UrhG ist kein "Einzelfallgesetz". Die gesetzl ...
2. Zu Unrecht beanstandet die Beschwerdeführerin die formell ...
a) Daß der Gesetzgeber sich in § 53 Abs. 5 UrhG mehrfa ...
b) Der Einwand, eine gerechte Verteilung der Einnahmen aus der Ur ...
c) Durch die vorstehenden Ausführungen wird auch der Einwand ...
3. § 53 Abs. 5 UrhG verstößt auch nicht gegen Art ...
4. Die angefochtene Vorschrift verletzt nicht den allgemeinen Gle ...
a) Die Beschwerdeführerin hält die Überbürdun ...
b) Die Ansicht der Beschwerdeführerin, der Gleichheitssatz s ...
c) Die Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, di ...
5. Die Auffassung der Beschwerdeführerin, die Auferlegung de ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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