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Informationen zum Dokument  BVerfGE 36, 193 - Journalisten  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
1. Der Bundesminister der Justiz hat für die Bundesregierung ...
2. Der Hessische Ministerpräsident hält die Vorlage man ...
3. a) Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat mitgeteilt, d ...
b) Auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main war nach der Mitteil ...
B. -- I.
1. Die vom Landgericht im Ausgangsverfahren zu treffende Entschei ...
a) Soweit über die gegen den Zeugen verhängte Ordnungss ...
b) Das Landgericht hat aber nicht nur die Ordnungsstrafe in Wegfa ...
2. § 22 Abs. 1 HessPresseG ist allerdings nicht in vollem Um ...
II.
1. Die Länder sind zwar - entsprechend dem Grundsatz des Art ...
a) Eine als Bundesrecht fortgeltende reichsrechtliche Regelung de ...
b) Der Bundesgesetzgeber selbst hat presserechtliche Rahmenvorsch ...
2. Die bisher uneingeschränkte Gesetzgebungszuständigke ...
a) Vorschriften über die Befugnis zur Zeugnisverweigerung si ...
b) Die herkömmliche Zuordnung des Zeugnisverweigerungsrechts ...
c) Diese Beurteilung entspricht schließlich auch dem Bed&uu ...
3. Von seiner Gesetzgebungsbefugnis zur Regelung des strafprozess ...
a) § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO ist gültig. Die Vorschrift ve ...
b) Die Vorschrift stellt auch eine vollständige Regelung dar ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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