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Informationen zum Dokument  BVerfGE 38, 326 - Inkompatibilität/Landtagsmandat  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 3 Abs. 1 B ...
2. Das Landtagsgesetz enthält außerdem folgende Bestim ...
II.
B.
C. - I.
1. Der Antrag der Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § ...
2. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtzeitig erhoben.  ...
3. Die angegriffenen Vorschriften lassen sich unabhängig von ...
II.
1. Art. 137 Abs. 1 GG verlangt eine gesetzliche Regelung. §  ...
2. Art. 137 Abs. 1 GG betrifft nicht nur die Wählbarkeit der ...
3. Es bedarf hier nicht der Entscheidung, wo die Grenze zwischen  ...
4. Nach Art. 137 Abs. 1 GG können nur bestimmte Personengrup ...
5. § 3 Abs. 1 Buchst. c LandtagsG betrifft nur die leitenden ...
6. Andererseits bedarf es für eine Regelung, die sich im Rah ...
7. Das Tätigkeitsverbot des § 3 Abs. 1 Buchst. c Landta ...
1. Bei dem Tätigkeitsverbot des § 3 Abs. 1 Buchst. c La ...
2. Die Zugehörigkeit des in § 3 Abs. 1 Buchst. c bezeic ...
3. Die Folgeregelung für die vom Tätigkeitsverbot des & ...
I.
II.
1. Es gibt keinen allgemeingültigen Begriff des öffentl ...
2. Dagegen ermächtigt Art. 137 Abs. 1 GG - innerhalb der Gre ...
III.
1. Die Norm ist teilbar: Der gültige und der nichtige Teil d ...
2. Der saarländische Gesetzgeber hätte bei zutreffender ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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