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Informationen zum Dokument  BVerfGE 41, 1 - Wahlverfahren Präsidialrat  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. – I.
II.
1. Die Richtergesetze des Bundes und der Länder sehen fü ...
2. Nach § 74 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz in der Fassung v ...
III.
1. Nach der Einführung dieser Vorschriften wurde der Prä ...
2. Das angerufene Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt ...
IV.
1. Der Niedersächsische Ministerpräsident, der sich f&u ...
2. Der Antragsteller zu 2) des Ausgangsverfahrens hat sich erst n ...
B.
C.
I.
1. Die Richtervertretungen zählen zu den Personalvertretunge ...
2. § 74 Abs. 2 DRiG bindet den Landesgesetzgeber nur insowei ...
a) Mit § 74 Abs. 2 DRiG legt das Bundesrecht den Landesgeset ...
b) Wahlrechtsregelungen im Rahmen dieser Vorschrift müssen a ...
3. a) Die nach dem Grundgesetz für die allgemeinen politisch ...
b) Wahlen der hier vorliegenden Art haben eine andere Zielsetzung ...
4. Innerhalb der rahmenrechtlichen Bindung des § 74 Abs. 2 D ...
II.
1. § 74 Abs. 2 DRiG überträgt den Vorsitz in den P ...
2. Das Wahlsystem der Mehrheits- und Personenwahl mit unterschied ...
3. a) Ist es danach sachgerecht, so zu wählen, daß Ric ...
b) Die in § 33 Abs. 3 NdsRiG zwingend vorgeschriebene Verbin ...
4. a) Das Wahlverfahren will den Eigentümlichkeiten dieses R ...
b) § 33 Abs. 3 NdsRiG steht einer in diesem Sinn offenen, da ...
5. § 33 Abs. 3 NdsRiG verschlechtert nicht die Wahlchancen j ...
a) Die insoweit erhobenen Einwände verkennen, daß das  ...
b) Es ist kaum zu erwarten, daß solche Bemühungen in d ...
6. Dagegen würde § 33 Abs. 3 NdsRiG in der Auslegung de ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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