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Informationen zum Dokument  BVerfGE 41, 65 - Gemeinsame Schule  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Vor Inkrafttreten der angegriffenen Vorschriften war das bayer ...
2. a) Aufgrund eines Volksentscheids wurde Artikel 135 der Bayeri ...
b) Die oben genannten Kirchenverträge waren zuvor durch den  ...
c) Schon am 9. November 1967 hatten sich die römisch-katholi ...
II.
1. Den beschwerdeführenden Eltern stehe als den Erziehungsbe ...
2. Art. 135 BV n.F., der die öffentliche Volksschule zur chr ...
III.
1. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschw ...
2. Auch der Bayerische Senat hält die neue Schulgesetzgebung ...
3. Der Bayerische Landtag, das Ordinariat des Erzbistums Mün ...
B.
C.
I.
II.
1. Sinn und Bedeutung der hier zu prüfenden Bestimmungen sin ...
a) Wie die meisten anderen Bundesländer knüpfte auch Ba ...
b) Erst das im Zuge der Landschulreform erlassene Volksschulgeset ...
c) In der Folgezeit erhoben sich immer mehr Stimmen, die eine Ang ...
2. Von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung des christ ...
a) Die Beschwerdeführer meinen, die gemeinsame Schule vermit ...
b) Indessen lassen sich Art. 135 BV und Art. 7 Abs. 1 VoSchG verf ...
aa) Die beiden Bestimmungen dürfen nicht isoliert betrachtet ...
bb) Nach dem Bildungsauftrag der Bayerischen Verfassung sollen di ...
cc) Was unter den "(gemeinsamen) Grundsätzen der christliche ...
dd) Entscheidendes Gewicht für die hiernach vorzunehmende Au ...
3. Entgegen der Meinung der Beschwerdeführer sind auch gegen ...
4. Es verletzt ferner keine Grundrechte der Beschwerdeführer ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher
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